Die Hilfe richtet sich an Personen ab dem 18. Lebensjahr und wird nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX finanziert.
Wir bieten Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischer Erkrankung, geistiger Behinderung und/ oder schwerwiegender andauernder Abhängigkeitserkrankung in der Stadt Hamm und im Kreis Soest an. Die Hilfe richtet sich an Personen ab dem 18. Lebensjahr und wird nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX finanziert. Die Hilfe findet in der eigenen Wohnung statt und ist für Menschen, die vorübergehend oder ständig ambulante Hilfe benötigen.
Zuerst bietet einer unserer MitarbeiterInnen ein kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch vereinbaren an, in dem wir das Angebot „Ambulant Betreutes Wohnen“ vorstellen und offene Fragen mit der/dem „Interessierten“ klären.
Im Anschluss klären wir die Kostenübernahme im Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe gemäß § 113 SGB IX mit dem zuständigen Kostenträger. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden.
Auf Wunsch erstellen wir dann gemeinsam mit der/dem „Interessierten“ einen individuellen Hilfeplan, der im Anschluss bei dem Antragsverfahren für den LWL dann auch Bestandteil des Antrages wird. Darin schreiben wir auf, in welchen Bereichen eine Unterstützung hilfreich wäre.
Im Ambulant Betreuten Wohnen arbeitet ein multiprofessionelles Team, welches z.B. aus Dipl.-PädagogInnen, Dipl.-SozialpädagogInnen, Bachelor of Arts Soziale Arbeit, ErzieherInnen und pädagogischen MitarbeiterInnen sowie Verwaltungskräften und Hausmeistern besteht.
Der Verein für Soziale Dienstleistungen e.V. (VSD e.V.) wurde 2008 gegründet und bietet seit 2009 Ambulant Betreutes Wohnen für volljährige Menschen mit psychischen Erkrankungen und/ oder geistigen Behinderungen in der kreisfreien Stadt Hamm (Westf.) und dem Kreis Soest an.
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