Erwachsenenhilfe

Ambulant Betreutes Wohnen in Hamm und im Kreis Soest

Die Hilfe richtet sich an Personen ab dem 18. Lebensjahr und wird nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX finanziert.

Wir bieten Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischer Erkrankung, geistiger Behinderung und/ oder schwerwiegender andauernder Abhängigkeitserkrankung in der Stadt Hamm und im Kreis Soest an. Die Hilfe richtet sich an Personen ab dem 18. Lebensjahr und wird nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX finanziert. Die Hilfe findet in der eigenen Wohnung statt und ist für Menschen, die vorübergehend oder ständig ambulante Hilfe benötigen.

Themenbereiche, die wir anbieten

Wohnen
  • Unterstützung bei Wohnungssuche
  • Haushaltsführung
  • Einkäufe
  • Lebenspraktische Beratung
  • Reflektion der Belastungen
  • Aufbau und Gestaltung einer Tagesstruktur
  • Motivation zur Auseinandersetzung mit der Erkrankung
  • Unterstützung bei notwendiger Behandlung
  • Hilfestellung bei Anträgen und Formularen
  • Ausgabenplanung
  • ggf. Begleitung zur Schuldnerberatung
  • Erarbeitung beruflicher Perspektiven
  • Kooperation mit Arbeitgebern und Maßnahmenträgern
  • Förderung von sozialen Kontakten
  • Erhalt der Kontakte
  • Weiterentwicklung der Kompetenzen
  • Bewältigung von Krisen
  • Vermeidung von Krisen
  • Beratungsgespräche
  • Veranstaltungen
  • Gruppenangebote
  • Tagesausflüge

Unser Ablauf

Schritt 1: Unverbindliches Informationsgespräch

Zuerst bietet einer unserer MitarbeiterInnen ein kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch vereinbaren an, in dem wir das Angebot „Ambulant Betreutes Wohnen“ vorstellen und offene Fragen mit der/dem „Interessierten“ klären.

Im Anschluss klären wir die Kostenübernahme im Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe gemäß § 113 SGB IX mit dem zuständigen Kostenträger. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden.

Auf Wunsch erstellen wir dann gemeinsam mit der/dem „Interessierten“ einen individuellen Hilfeplan, der im Anschluss bei dem Antragsverfahren für den LWL dann auch Bestandteil des Antrages wird. Darin schreiben wir auf, in welchen Bereichen eine Unterstützung hilfreich wäre.

Nach der Antragsstellung findet eine Hilfeplankonferenz statt, in welcher der Kostenträger über den Umfang und die Dauer der bewilligten Hilfe entscheidet. Dabei wird die Anzahl der wöchentlichen Fachleistungsstunden festgelegt, die dem Hilfesuchenden zur Verfügung stehen.
Direkt nach der Entscheidung über den Hilfebedarf durch den Kostenträger beginnen wir mit der ambulanten Betreuung.
Zuletzt wird dann zwischen dem Verein für Soziale Dienstleistungen e.V. als Leistungsanbieter und der/dem Hilfesuchenden ein Betreuungsvertrag geschlossen.

Unser Team der Erwachsenenhilfe

Im Ambulant Betreuten Wohnen arbeitet ein multiprofessionelles Team, welches z.B. aus Dipl.-PädagogInnen, Dipl.-SozialpädagogInnen, Bachelor of Arts Soziale Arbeit, ErzieherInnen und pädagogischen MitarbeiterInnen sowie Verwaltungskräften und Hausmeistern besteht.

Schicken Sie uns eine allgemeine Anfrage:

Eine Übersicht unserer Kontaktpersonen finden Sie hier.

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