Erwachsenenhilfe2023-03-17T13:29:44+01:00

Ambulant Betreutes Wohnen

in Hamm und im Kreis Soest

Die Hilfe richtet sich an Personen ab dem 18. Lebensjahr und wird nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX finanziert.

Wir bieten Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischer Erkrankung, geistiger Behinderung und/ oder schwerwiegender andauernder Abhängigkeitserkrankung in der Stadt Hamm und im Kreis Soest an. Die Hilfe richtet sich an Personen ab dem 18. Lebensjahr und wird nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX finanziert. Die Hilfe findet in der eigenen Wohnung statt und ist für Menschen, die vorübergehend oder ständig ambulante Hilfe benötigen.

THEMENBEREICHE, DIE WIR ANBIETEN

Wohnen2019-12-05T16:19:48+01:00
  • Unterstützung bei Wohnungssuche
  • Haushaltsführung
  • Einkäufe
Alltagsbewältigung2019-12-05T16:20:26+01:00
  • Lebenspraktische Beratung
  • Reflektion der Belastungen
  • Aufbau und Gestaltung einer Tagesstruktur
Gesundheit2019-12-05T16:20:48+01:00
  • Motivation zur Auseinandersetzung mit der Erkrankung
  • Unterstützung bei notwendiger Behandlung
Finanzielle Sicherung2019-12-05T16:21:06+01:00
  • Hilfestellung bei Anträgen und Formularen
  • Ausgabenplanung
  • ggf. Begleitung zur Schuldnerberatung
Arbeit/Beschäftigung2019-12-05T16:21:28+01:00
  • Erarbeitung beruflicher Perspektiven
  • Kooperation mit Arbeitgebern und Maßnahmenträgern
Soziale Kompetenzen2019-12-05T16:21:48+01:00
  • Förderung von sozialen Kontakten
  • Erhalt der Kontakte
  • Weiterentwicklung der Kompetenzen
Krisenintervention2019-12-05T16:22:16+01:00
  • Bewältigung von Krisen
  • Vermeidung von Krisen
  • Beratungsgespräche
Freizeitgestaltung2019-12-05T16:23:02+01:00
  • Veranstaltungen
  • Gruppenangebote
  • Tagesausflüge

UNSER ABLAUF

Schritt 1: Unverbindliches Informationsgespräch2019-11-20T11:16:46+01:00

Zuerst bietet einer unserer MitarbeiterInnen ein kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch vereinbaren an, in dem wir das Angebot „Ambulant Betreutes Wohnen“ vorstellen und offene Fragen mit der/dem „Interessierten“ klären.

Schritt 2: Klärung der Kostenübernahme2021-01-14T15:51:28+01:00

Im Anschluss klären wir die Kostenübernahme im Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe gemäß § 113 SGB IX mit dem zuständigen Kostenträger. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden.

Schritt 3: Klärung des Hilfebedarfs2019-11-20T11:22:46+01:00

Auf Wunsch erstellen wir dann gemeinsam mit der/dem „Interessierten“ einen individuellen Hilfeplan, der im Anschluss bei dem Antragsverfahren für den LWL dann auch Bestandteil des Antrages wird. Darin schreiben wir auf, in welchen Bereichen eine Unterstützung hilfreich wäre.

Schritt 4: Entscheidung über die Hilfe2019-12-07T15:02:05+01:00

Nach der Antragsstellung findet eine Hilfeplankonferenz statt, in welcher der Kostenträger über den Umfang und die Dauer der bewilligten Hilfe entscheidet. Dabei wird die Anzahl der wöchentlichen Fachleistungsstunden festgelegt, die dem Hilfesuchenden zur Verfügung stehen.

Schritt 5: Beginn der ambulanten Betreuung2019-12-07T15:03:33+01:00

Direkt nach der Entscheidung über den Hilfebedarf durch den Kostenträger beginnen wir mit der ambulanten Betreuung.

Schritt 6: Betreuungsvertrag2021-01-14T15:43:19+01:00

Zuletzt wird dann zwischen dem Verein für Soziale Dienstleistungen e.V. als Leistungsanbieter und der/dem Hilfesuchenden ein Betreuungsvertrag geschlossen.

UNSER TEAM DER ERWACHSENENHILFE

Im Ambulant Betreuten Wohnen arbeitet ein multiprofessionelles Team, welches z.B. aus Dipl.-PädagogInnen, Dipl.-SozialpädagogInnen, Bachelor of Arts Soziale Arbeit, ErzieherInnen und pädagogischen MitarbeiterInnen sowie Verwaltungskräften und Hausmeistern besteht.

Schicken Sie uns eine allgemeine Anfrage:

Eine Übersicht der Kontaktpersonen finden Sie hier.

    Hier finden Sie uns:

    Hauptgeschäftsstelle:
    Roonstr. 5-11, 59065 Hamm
    Fon +49 23 81 / 9 28 17 71
    Fax +49 23 81 / 9 28 17 72

    Fachbereich Jugendhilfe Hamm:
    Josefstr. 18, 59067 Hamm
    Fon +49 23 81 / 9 60 82 92
    Fax +49 23 81 / 9 60 82 93

    Hohe Str. 41, 59065 Hamm
    Fon +49 23 81 / 9 29 66 15
    Fax +49 23 81 / 9 29 60 39

    Fachbereich Jugendhilfe Soest:
    Senator-Schwartz-Ring 37,
    59494 Soest
    Fon +49 29 21 / 7 00 55 75
    Fax +49 29 21 / 7 00 55 65

    Fachbereich Erwachsenenhilfe Soest:
    Thomästr. 49, 59494 Soest
    Fon +49 29 21 / 9 69 41 80
    Fax +49 29 21 / 9 28 17 72

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